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Verkaufsüberschuss nach Verlustjahren

Gefragt am 26.05.2019
11:34 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1139

 

Im Jahr 2008 habe ich ein vermietetes Mehrfamilienhaus erworben und möchte es jetzt verkaufen. Von 2008 bis 2017 hatte das Objekt steuerlich erheblich Verluste, seit 2018 geringfügige Überschüsse aus V+V. Wenn ich beim Verkauf jetzt einen Überschuss erziele, werden davon dann zunächst die Verluste aus V+V der letzten 10 Jahre abgezogen? Oder muss der Verkaufsüberschuss an sich versteuert werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.05.2019
11:34 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 26.05.2019
11:52 Uhr

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Beantwortet am 26.05.2019 11:52 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1139

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich gehe davon aus, dass das Objekt zum Privatvermögen gehört. Fall das Objekt zu einem Betriebsvermögen gehören sollte, ändert sich die rechtliche Beurteilung wesentlich, fragen Sie in diesem Fall bitte noch einmal nach.

Der Verkauf des Vermietungsobjekts erfolgt steuerfrei, da die zehnjährige Spekulationsfrist gem. § 23 EStG bereits überschritten ist ...



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