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Verkauf einer Eigentumswohnung (ETW) n. 5 Jahren

Gefragt am 11.08.2011
23:48 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4087

 

Sehr geehrte Damen u. Herren,

Für meinen Sohn habe ich eine ETW gekauft, die am 1.12.05 bezugsfertig war. Aus beruflichen Gründen ist er jedoch Ende
09 ausgezogen. Die ETW habe ich ohne Gewinn im Juni 10 ver-
kauft. Das Finanzamt rechnet mir nun die AfA 05 - 09 als
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften an.
Gibt es einen Ausnahmebestand den Gewinn herabzusetzen,
da die ETW nicht zur Erzielung eines Gewinns, sondern für
einen Angehörigen gekauft wurde.
(Die ETW habe ich innerhalb der Spekulationsfrist verkauft,
da die Ausstattung der ETW mit Holzboden etc. nicht zur
Vermietung geeignet war.)
Besten Dank für eine fundierte Auskunft.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.08.2011
23:48 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 12.08.2011
09:00 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.08.2011 09:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4087

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass die Wohnung zu Ihrem Privatevermögen gehört hat.

Sie haben die Wohnung innerhalb der schädlichen 10-Jahresfrist veräussert (Spekulationsbesteuerung).

Von der Speulationsbesteuerung gibt es 2 Ausnahmen nach § 23 Abs.1 EStG:

1.Die Wohnung wurde im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt
oder
2 ...



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