Verkauf ener Immobilie - beschränkte Steuerpflicht
Gefragt am 04.11.202117:18 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 859
Guten Tag,
eine Dame besitzt eine Mietwohnung in Deutschland, lebt aber in einem anderen EU-Land, das Mieteinkommen ist daher beschränkt einkommenssteuerpflichtig (sonstiges Einkommen in Deutschland hat sie nicht). Diese Wohnung hat ihr Mann in 2005 gekauft, im Grundbuch war er als (einziger) Eigentümer eingetragen. Nach dessen Tod in 2009 hat die Witwe die Wohnung geerbt, sie wurde schliesslich im Dezember 2011 als Eigentümerin im Grundbuch registriert.
Frage – wenn die Dame die Wohnung vor Dezember 2021 verkauft, bleibt der Gewinn aus der Veräußerung steuerfrei? Anders gefragt – wenn zwischen Erbe und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, beginnt die Zehnjahresfrist (bei beschränkt steuerpflichtigen Personen) mit Datum des ursprünglichen Kaufvertrags (2005) oder mit Eintragung der Witwe im Grundbuch (Dez. 2011)?
17:18 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Verkauf einer im Privatvermögen befindlichen Mietwohnung ist einkommensteuerfrei, wenn zwischen Anschaffung (oder Entnahme o.ä. aus einem Betriebsvermögen) und Veräußerung weniger mehr als zehn Jahre liegen ...
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