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Umwandlung Betriebsvermögen in Privatvermögen

Gefragt am 28.07.2010
13:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 21587 | Bewertung 5/5

 

Problematik:
Ich habe vor 10 Jahren das EG in meinem Haus als Büro definiert und ins Betriebsvermögen genommen. D.h. anteilig werden die Gebäudekosten abgeschrieben und die Betriebskosten etc. abgesetzt.
Eigentlich brauche ich aber keine ganze Etage mehr als Büro. Ich möchte daher evtl. zum Jahresende mein Büro ins Dachgeschoß verlegen und das Erdgeschoß vermieten.

Die Frage dazu:
Wie bekomme ich das EG wieder aus dem Betriebsvermögen raus? Muss ich den Wert schätzen lassen und den Gewinn versteuern, oder ist ein Gewinn nach 10 Jahren steuerfrei, oder kann ich es einfach nicht mehr absetzen und die EG-Wohnung ab 2011 als privater Wohnungsvermieter vermieten?

Ich habe gerade gelesen:
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Steuerlich problematisch wird es oft, wenn ein Wirtschaftsgut das Betriebsvermögen wieder verlässt. Denn oft haben sich während der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen bei einem Wirtschaftsgut sogenannte stille Reserven gebildet, weil der Marktwert des Wirtschaftsguts höher ist als sein im Anlageverzeichnis ausgewiesener Restbuchwert.
Diese werden dann zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen besteuert, was den Unternehmer teuer zu stehen kommt.
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Demnach vermute ich, dass ich den aktuellen Wert abzüglich des Buchwertes als Gewinn versteuern muss, um die Wohnung aus dem Betriebsvermögen raus zu bekommen. Habe mal überschlagen, das könnte mich ca. 6.000 bis 10.000 Euro kosten, und dann würde sich das Ganze für mich kaum rechnen.
Daraus ergäben sich zwei Fragen:
1) Ob ich den Wert selbst festlegen/ansetzen kann, oder ob ich ein Wertgutachten erstellen lassen muss?
2) Wie / Wo ich das in der Steuererklärung angeben muss?

Weiter habe ich gelesen:
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Eigenbetrieblich genutzte Räume gehören zwingend zum notwendigen Betriebsvermögen und können bei anschließender Vermietung zu betrieblichen oder Wohnzwecken als gewillkürtes Betriebsvermögen weitergeführt werden. Bei einer Nutzungsänderung eines Gebäudeteils von eigenbetrieblich zu fremdvermietet liegt keine Zwangsentnahme vor (BFH-Urteil vom 10.11.2004, XI R 31/03, BStBl. 2005 II S. 334).
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Das würde ja bedeuten, dass ich die Wohnung einfach vermieten könnte und die Wohnung im Betriebsvermögen bleibt. Was gibt es dabei zu beachten? Muss ich dann evtl. Umsatzsteuer auf die Miete aufschlagen? Das wäre ja bei der Vermietung als private Wohnung für den Mieter nicht akzeptabel.

Was ist Ihrer Meinung nach die Beste Lösung?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.07.2010
13:30 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 02.08.2010
17:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.08.2010 17:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 21587 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke eines Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen.Das EG stellt somit bei Ihnen notwendiges Betriebsvermögen dar ...



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