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Umsatzsteuer bei Immobilienverkauf innerhalb Spekulationsfrist

Gefragt am 06.03.2019
06:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1533 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am kommenden Freitag bereits den Termin für den Verkauf eines alten Gasthauses und nun ist unerwartet folgende Frage aufgetaucht, die leider bis heute Abend beantwortet sein müsste:

Das Gasthaus wurde vom Vater vor 9 Jahren in das Privatvermögen überführt und kurz darauf auf mich übertragen. Das Inventar wurde als wertlos beschrieben. Seither wurde es bis vor 2 Jahren, inkl. wertlosem Inventar, verpachtet, die Umsatzsteuer auf die Pacht abgeführt und Vorsteuern für Kosten abgezogen (keine Renovierungen, Sanierungen etc. seither, nur laufende Kosten). Seit zwei Jahren steht es wegen fehlenden Pächters leer. Muss ich auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen, wenn ich an einen Privatmann verkaufe? Es geht nur um Umsatzsteuer, nicht um Einkommensteuer, da Verkaufspreis geringer, als Entnahmepreis. Ob bei der Privatentnahme Umsatzsteuer berücksichtigt wurde, weiß ich nicht, (aber wahrscheinlich nicht). Ein Fachmann meinte, es fällt keine Umsatzsteuer an, es müssten lediglich Vorsteuern auf Investitionen (nicht auf die kleinen Vorsteuern für laufende Kosten etc.) zurück gezahlt werden.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.03.2019
06:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 06.03.2019
06:53 Uhr

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Beantwortet am 06.03.2019 06:53 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1533 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Der Verkauf von Immobilien ist grundsätzlich umstatzsteuerfrei ...



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Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Herzlichen Dank, Herr Christiansen, Jetzt kapier ich das und diese Antwort war sehr präzise und verständlich und hat mir sehr weitergeholfen. Und auch die Schnelligkeit der Antwort - und dies trotz der Fastnochschlafenszeit - ist mehr als 5 Sterne wert.
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Sehr hilfreich
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Sehr empfehlenswert - falls mir nicht das Finanzamt etwas anderes beweist (-: was ich aber nicht glaube, da die Antwort auf große Fachkenntnis und Sicherheit hinweist.



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