Trennung - Hausanteil - Einkommenssteuerpflichtig
Gefragt am 04.06.201206:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie folgenden Sachverhalt aufzuklären:
Meine Lebensgefährtin und ich haben uns 2008 ein Haus gekauft und uns beide ins Grundbuch eintragen lassen. Wir haben uns jetzt (2012) getrennt. Ich bin ausgezogen. Sie bezahlt mir meinen Anteil am Haus aus, ich lösche dafür meinen Eintrag im Grundbuch.
Ist der ausgezahlte Betrag (Einkommens-) steuerpflichtig, auch wenn der Erwerb der Immobilie nicht zum gewerbsmäßigen Zwecke war?
In welcher Höhe bin ich mit diesem Betrag steuerpflichtig? (Mein Anteil - meine Aufwendungen zum Haus = Gewinn = steuerpflichtiger Betrag?)
Was kann ich ansetzen, um Steuern zu mindern? (Ausgaben, wie Zinsen auf den Abtrag, Modernisierungsausgaben, Kaufkosten etc.)
Da ich selbsständig bin und sie Beamte, war es damals von Vorteil, dass Sie alleinig der Kreditnehmer war. Dennoch habe ich stets in Höhe meines Anteils zur Tilgung des Hauskredites beigetragen. Wird es daher Probleme beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt geben? Und welcher Form kann ich Sie umgehen?
Vielen Dank vorab!
Es grüßt freundlich
der Fragende
06:13 Uhr
Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern ...
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