Strategie zur Überbrückung der Spekulationsfrist bei Immobilien
Gefragt am 07.10.201518:29 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2350
Ist die folgende Rechtsaufassung weiterhin aktuell/gültig und wie kann sich im u.g. Konstrukt der Käufer gegen eine verfrühte oder verweigerte Genehmigung absichern (privatrechtlicher Vertrag?)
BFH-Urteil vom 2.10.2001 (IX R 45/99) BStBl. 2002 II S. 10
Wirkt bei einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück innerhalb der zweijährigen Spekulationsfrist auf der Käuferseite ein vollmachtloser Vertreter mit und genehmigt der Käufer das Rechtsgeschäft außerhalb der Spekulationsfrist, so ist das private Veräußerungsgeschäft nicht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbar. Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.
EStG 1990 § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 22 Nr. 2; BGB § 184 Abs. 1.
Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 2000, 126)
18:29 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihr Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Ich habe keine Urteile gefunden, die darauf hindeuten, dass die Rechtsauffassung des BFH sich hier geändert hat.
Allerdings ist das Urteil keine Grundlage für eine Strategie, die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts zu vermeiden.
Dem entschiedenen Sachverhalt liegt eine sehr spezielle Konstellation zugrunde, die auch nur aufgrund der zeitlichen Nähe zur damals noch zweijährigen Spekulationsfrist eine Wirkung entfallten konnte ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!