Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Strategie zur Überbrückung der Spekulationsfrist bei Immobilien

Gefragt am 07.10.2015
18:29 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2175

 

Ist die folgende Rechtsaufassung weiterhin aktuell/gültig und wie kann sich im u.g. Konstrukt der Käufer gegen eine verfrühte oder verweigerte Genehmigung absichern (privatrechtlicher Vertrag?)

BFH-Urteil vom 2.10.2001 (IX R 45/99) BStBl. 2002 II S. 10

Wirkt bei einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück innerhalb der zweijährigen Spekulationsfrist auf der Käuferseite ein vollmachtloser Vertreter mit und genehmigt der Käufer das Rechtsgeschäft außerhalb der Spekulationsfrist, so ist das private Veräußerungsgeschäft nicht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbar. Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.

EStG 1990 § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 22 Nr. 2; BGB § 184 Abs. 1.

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 2000, 126)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.10.2015
18:29 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 08.10.2015
09:18 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.10.2015 09:18 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2175

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihr Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Ich habe keine Urteile gefunden, die darauf hindeuten, dass die Rechtsauffassung des BFH sich hier geändert hat.

Allerdings ist das Urteil keine Grundlage für eine Strategie, die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts zu vermeiden.

Dem entschiedenen Sachverhalt liegt eine sehr spezielle Konstellation zugrunde, die auch nur aufgrund der zeitlichen Nähe zur damals noch zweijährigen Spekulationsfrist eine Wirkung entfallten konnte ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung