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Steuerpflicht beim Verkauf einer Immobilie nach Teilungsversteigerung

Gefragt am 30.12.2011
09:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4453

 

1979 habe ich ein Haus gekauft. Meine damalige Ehefrau war hälftige Eigentümerin. Wegen Scheidung bin ich 2004 dort ausgezogen. 2010 wurde die Ehe geschieden. Die Immobilie wurde im Urteil nicht mit einbezogen, resp. geregelt.
Eine einvernehmliche Aufteilung, Verkauf etc. wurde von meiner geschiedenen Frau verhindert. Im Februar 2011 habe ich das Haus im Rahmen einer Teilungsversteigerung für 125 Tsd € erworben.Der Verkaufserlös wurde vom Zwangsvollstreckungsgericht entsprechend verteilt.Grundschulden im gleichen Wert müssen hälftig an meine Ex-Frau, ohne, dass sie valutiert sind, von mir bezahlt werden.In dem Haus habe ich zeitweise, vorübergehend gewohnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Instandsetzungsmaßnahmen.Eine Wohnsitzmeldung hat es aber nicht gegeben.
Ich habe das Haus entrümpelt und ein wenig auf Vordermann gebracht um es zu verkaufen.
Das Finanzamt beruft sich auf §23 und erwartet im Falle eines Verkaufs den sog. Veräußerungsgewinn aus dem ehemaligen 50 %-Anteil meiner Ex-Frau.
Ich beabsichtige die Immobilie 2012 für ca. 340 Tsd.-€ verkaufen zu wollen.
Muss ich dann Steuern bezahlen und in welcher Größenordnung?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.12.2011
09:59 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 30.12.2011
17:41 Uhr

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Beantwortet am 30.12.2011 17:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4453

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Versteuerung des Gewinnes aus der Veräußerung des Wohnhauses unterliegt gemäß § 23 Einkommensteuergesetz als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer ...



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