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Steuern bei Investition in und Verkauf von Auslandsimmobilie

Gefragt am 31.08.2022
20:40 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 713

 

Hallo,

ich habe eine steuerrechtliche Frage zum Thema Auslandsimmobilien.

Der Bruder meiner Frau, die gebürtige Ecuadorianerin ist, hat uns angeboten, ein gemeinsames Immobilienvorhaben durchzuführen. Der Plan: eine ältere Immobilie in Ecuador zu kaufen, diese komplett zu renovieren, dabei in mehrere Wohnungen zu unterteilen und dann anschließend mit Gewinn zu verkaufen. Wir würden einen größeren Teil des Kaufpreises und der Baukosten übernehmen, mein Schwager und seine Frau würden sich dagegen komplett um die Renovierung und den Verkauf kümmern. Wir überlegen, uns darauf einzulassen. Wir fragen uns allerdings, was das steuermäßig für uns bedeuten würde.

Im Augenblick diskutieren wir 2 Varianten:

1) Wir werden offiziell zusammen mit meinem Schwager Käufer der Immobilie, d.h. wir würden auch im Grundbuch eingetragen etc. Beim Verkauf der Immobilie würden wir dann einen Gewinn generieren, der zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.

2) Wir geben einen Kredit an meinen Schwager. Nach Ende des Projekts zahlt uns mein Schwager den Kredit zurück plus den anteiligen Gewinn, der sich aus dem Verkauf ergeben hat.

Was für Steuern müssten wir bei beiden Varianten in Deutschland zahlen? Gäbe es noch weitere Varianten, wie das Geschäft abgewickelt werden könnte und die für uns steuerrechtlich Vorteile hätte?

Anmerkung: wir beide leben und arbeiten als Angestellte in Deutschland, sind also hier steuerpflichtig.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.08.2022
20:40 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 01.09.2022
07:47 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.09.2022 07:47 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 713

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Gerne gebe ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung folgende Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass hier auch vor dem Hintergrund des gewährten Honorars, von dem ich nur einen Anteil erhalte, keine voll umfassende Beratung erfolgen kann.

Aus deutscher Sicht würde es sich bei dem Kauf, Modernisierung, Aufteilung in Wohneigentum und Verkauf um einen gewerblichen Grundstückshandel handeln. Sie würde Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Diese werden nach DBA in Ecuador besteuert. Wahrscheinlich müssten Sie sich also hinsichtlich der Besteuerung dort sogar registrieren, was dann schon sehr aufwändig wäre (auch über die Rechtsform dort wäre nachzudenken) ...



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