Steuer auf Erloes von Verkauf einer Immobilie
Gefragt am 25.11.201507:54 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2243
Guten Tag –
Ich habe 2009 eine Berliner Wohnung fuer 75 000 Euro ersteigert (inkl Nebenkosten 79 000 Euro). Nun ist sie zwischen 150 und 250 Tausend Wert. Wenn ich sie bis 2019 halte, muss ich auf den Verkaufserloes in Deutschland keine Steuern zahlen (korrekt ?).
Ich lebe in den USA ; bisher einkommenssteuerfrei (Diplomatenvisum), werde aber wohl 2016 eine Green Card erhalten (mit der dann auch Einkommen aus einer Wohnung in Deutschland steuerpflichtig waere).
Eine Steuerberatering errechnete mir folgende Steuerlast, falls ich in den naechsten Wochen verkaufen wuerde (mit vier von der Steuerberaterin angenommenen Verkaufspreisszenarien) :
Verkaufspreis 130.000 € = Steuerlast 17.400 Euro (Gewinn 51.000)
Verkaufspreis 150.000 € = Steuerlast 26.300 Euro (Gewinn 71.000)
Verkaufspreis 170.000 € = Steuerlast 35.200 Euro (Gewinn 91.000)
Verkaufspreis 190.000 € = Steuerlast 44.000 Euro (Gewinn 111.000)
Man sieht dass auch hier die Steuersätze progressiv ansteigen, ich waere dann bei 190 TE schon bei einem Steuersatz von 44 %. Selbst bei 130.000 wären es schon 34 %. Leider gibt es in diesen Einkommensbereichen auch bei beschränkter Steuerpflicht anscheinend diese hohen Steuersätze. Die gesamten Anschaffungskosten hat die Steuerberaterin in dieser Rechnung schon abgezogen.
Ein Steuerberater in den USA sagt mir, dass ich hingegen in den USA bei einem Verkauf nur mit 15% besteuert wuerde.
Somit sollte ich die Wohnung bis 2019 erhalten, keine Steuer in Deutschland zahlen, und in den USA den vglweise niedrigen Steuersatz von 15%.
Ist das korrekt / sind Sie auch dieser Meinung?
Danke.
07:54 Uhr
Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
In Bezug auf die US-Steuern kann und darf ich keine Aussage treffen. Da die Anforderungen an für US-Steuern beauftragte "Steuerberater" im Vergleich zu den gesetzlichen Voraussetzungen an für deutsche Steuern tätige Steuerberater vergleichsweise niedrig sind möchte ich Ihnen raten die entsprechende Aussage zu prüfen bzw ...
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