Spekulationssteuer für Immobilien
Gefragt am 03.02.201213:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3898
Ich habe am 10.09.2008 eine Immobilie von einer Tante geerbt.Für diese Immobilie + Grundstück, Grundbesitzwert: Wert des bebauten Grundstücks 35.640 + Wert des Grund und Bodens 90.075. Erbschaftssteuer wurde gezahlt vom Grundbesitzwert 90.000.Das Haus wurde inzwischen umfangreich renoviert.Ich bin als Eigentümer selbst am 29.06.2010 in das EFH eingezogen.Jetzt will ich das Haus mit Gewinn veräußern.Meine Frage, wie kann ich es vermeiden,Spekulationssteuer zu zahlen? Welche Kosten kann ich bei einer Besteuerung absetzen?
13:56 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass das EFH zu Ihrem Privatvermögen gehört.
Grundsätzlich muss der Veräusserungsgewinn dann als privates Veräusserungsgeschäft versteuert werden, wenn Sie das EFH innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung veräussern ...
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