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Spekulationssteuer und Einstufung als gewerblicher Verkäufer innerhalb von 5 Jahren

Gefragt am 10.12.2020
20:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 754

 

Wenn mann innerhalb von 5 Jahren 3 Immobilien verkauft, gilt man als gewerblicher Verkäufer und zahlt Spekulationssteuer. Gilt dies auch, wenn eine der 3 Immobilien selbstgenutzt war?
Beispiel: Verkauf einer Wohnung im Oktober 2015 (Selbstgenutzt) , Verkauf einer weiteren Wohnung in 2017 (vorher vermietet, Gewinn versteuert), Verkauf eines Hauses in 2020 (selbstgenutzt).

Zählt der Verkauf des Hauses als dritter Verkauf innerhalb der 5 Jahre und ist damit Spekulationssteuerpflichtig oder ist der VErkauf steuerfrei, da die Immobilie bereits seit 2015 selbst bewohnt wurde ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.12.2020
20:40 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 10.12.2020
20:57 Uhr

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Beantwortet am 10.12.2020 20:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 754

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei einem Business-to-business-Umsatz Sie sind Unternehmer, der Kunde ist Unternehmer) verlagert sich der Ort des Umsatzes (fiktiv) an den Ort, von dem aus der Kunde (Leistungsempfänger) sein Unternehmen betreibt. Somit ost der Umsatz in Deutschland steuerbar und ggf. steuerpflichtig ...



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