Spekulationssteuer und Einstufung als gewerblicher Verkäufer innerhalb von 5 Jahren
Gefragt am 10.12.202020:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 922
Wenn mann innerhalb von 5 Jahren 3 Immobilien verkauft, gilt man als gewerblicher Verkäufer und zahlt Spekulationssteuer. Gilt dies auch, wenn eine der 3 Immobilien selbstgenutzt war?
Beispiel: Verkauf einer Wohnung im Oktober 2015 (Selbstgenutzt) , Verkauf einer weiteren Wohnung in 2017 (vorher vermietet, Gewinn versteuert), Verkauf eines Hauses in 2020 (selbstgenutzt).
Zählt der Verkauf des Hauses als dritter Verkauf innerhalb der 5 Jahre und ist damit Spekulationssteuerpflichtig oder ist der VErkauf steuerfrei, da die Immobilie bereits seit 2015 selbst bewohnt wurde ?
20:40 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
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