Spekulationssteuer
Gefragt am 25.01.201300:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3093
Hallo. Ich habe folgende frage. Ich habe 04.2010 ein haus von meinen Großeltern gekauft. Der verkehrswert liegt bei Ca 270000 € gezahlt habe ich 80000. Somit ist ein teil auch eine schenkung. Ich habe seit dem ersten Tag in dem Objekt mit meiner Frau gewohnt. Es handelt sich um ein 3 Familien haus in dem wir eine Wohnung bewohnen und die anderen 2 vermietet haben. Jetzt kommen wir wegen nachwuchs mit dem platz nicht mehr aus und würden gerne Verkaufen und ein Einfamilienhaus kaufen. Käufer hätte ich welche mir 260000 € zahlen würden. Ich würde gerne wissen wie es mit der Spekulationssteuer aussieht. Bin ich davon befreit?
00:23 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben
zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die „Spekulationssteuer“ betreffend private Veräußerungsgeschäfte fällt hier nur an, soweit Sie das Haus entgeltlich erworben haben und es innerhalb der beiden vorangehenden Jahre nicht selbstgenutzt haben ...
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