Spekulationssteuer
Gefragt am 05.01.201907:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1298
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz ( 2 Grundbuchblätter ). Da ich den Stellplatz nicht nutze, möchte ich diesen nun verkaufen und müsste wissen, ab wann ich diesen verkaufen kann, ohne dass ich "Spekulationssteuer" zahlen muss und was hier entscheidend ist, Der Kaufvertrag oder der Zeitraum, der Beurkundung.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Jürgen
07:45 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:
Zwischen beiden Kaufverträgen (Datum der Beurkundung) muss ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren liegen ...
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