Spekulationssteuer
Gefragt am 06.04.201710:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2014
Guten Tag, mein Mann und ich haben im Juni 2011 eine Eigentumswohnung gekauft und diese bis bis November 2014 bewohnt. Im Oktober 2014 sind meine Eltern in die Wohnung unentgeltlich mit eingezogen und bewohnen diese bis heute unentgeltlich. Meine Eltern zahlen das Hausgeld, wir tragen den Kredit der Wohnung weiter.
Wir möchten nun
- unser im Oktober gekauftes Haus (Grundstück + Neubau einer DHH, Fertiggestellt im Oktober 2014, Bezogen Ende November 2014) sowie
- unsere oben beschrieben Eigentumswohnung
veräußern.
Meine Frage, fällt nun für die Eigentumswohnung Spekulationssteuer an?
10:44 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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