Spekulationssteuer
Gefragt am 04.11.201412:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2254
Meine Frau und ich erwarben je zur Hälfte am 31.3.2005 eineEigentumswohnung. Am 31.3.2006 übertrug ich meinen Hälfteanteil meiner Frau auf dem Wege der unentgeltlichen Überlassung.
Sie beabsichtigt nun zum 31.3.2015 die Eigentumswohnung zu verkaufen.
Meine Frage ist: Gilt der 31.3.2005 als Beginn der 10-Jahres-Frist bzgl. der Spekulationssteuer oder erst der 31.3.2006.
Und, ist hier die Notarielle Verbriefung massgebend oder die Eintragung bzw. Auflassung im Grundbuch.
12:24 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger (Ihrer Frau) die Anschaffung zuzurechnen; d ...
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