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Spekulationssteuer

Gefragt am 28.07.2009
13:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4292 | Bewertung 5/5

 

Hallo ich habe folgende Frage:

Meine Eltern haben 06.2006 einen Bauernhof für mich gekauft, den ich auch seit 15.07.2006 unentgeldlich bewohne, sie selber haben hier nie gewohnt. Am 07.04.2009 wurde mir der Hof per Schenkungsvertrag beim Notar übertragen. Nun möchte ich den Hof aus persöhnlichen Gründen wieder verkaufen um ein anderes Objekt zu erwerben.


1. Ist es richtig, daß bei einem Verkauf mit Gewinn Spekulationssteuer anfällt? Ich selber bin noch keine 2 Jahre Eigentümer, jedoch meine Eltern, wird dies nicht berücksichtigt ich wohne schon 3 Jahre hier und es handelt sich um eine Schenkung.

2. Wie hoch wäre die Spekulationssteuer in % wenn diese anfällt? Ich bin Rentnerin wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer. Wenn ich das richtig recharchiert und verstanden habe wird der Gewinn dem Einkommen zugerechnet und dem für mich geltenden Steuersatz versteuert. Nur wie hoch ist dieser Steuersatz bei mir als Rentnerin?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.07.2009
13:15 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 28.07.2009
17:38 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.07.2009 17:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4292 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass der Bauernhof zu Ihrem Privatvermögen und damit zu keinem Betriebsvermögen oder Land-und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört. Für die Befreiung von der sogenannten Spekulationsbesteuerung gibt es 2 Alternativen:

1. Alternative

Zwischen Anschaffung und Veräusserung wird das Objekt ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Folge: Die Veräusserung ist steuerfrei.

2. Alternative

Im Jahr der Veräusserung und in den beiden vorangegangenen Jahren wird das Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt ...



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