Spekulationsfrist bei Selbstnutzung und Vermietung
Gefragt am 07.05.202117:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 924
Wir besitzen einen ehemaligen Bauernhof mit Nebengebäuden und einer Weide, auf der sich u.a. zwei Bauplätze befinden.
Der Kaufvertrag ist vom 20.06.2017 und in diesem sind Wohnhaus (plus Hoffläche), die Nebengebäude (als Gruppe) und die Weide einzeln aufgeführt und "bepreist".
Seit 23.12.2019 bewohnen wir das Wohnhaus selbst, die Nebengebäude sind teilweise an unsere Firma (UG, seit 2017) vermietet teilweise selbst genutzt, auf der Weide grasen unsere Schafe (Hobby).
Wann können wir (welchen Teil) ohne Spekulationssteuer verkaufen?
17:52 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung. Beachten Sie aber bitte, dass diese Form der Beratung eine persönliche Beratung nicht gänzlich ersetzen kann.
Grundsätzlich kann der Anteil der Flächen steuerfrei veräußert werden, den Sie seit dem Kauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben ...
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