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Spekulationsfrist

Gefragt am 15.06.2018
11:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1401

 

Meine Frau ,mein Sohn u. ich haben am 9.10.2009 (Kaufvertragsabschluß) anteilig(2/4 Anteil mein Sohn) eine Immobilie gekauft.Im Normalfall wäre nun am 10.09.2019 die Spekulationsfrist abgelaufen.Mein Sohn ging jedoch 2010 in die Insolvenz .Meine Frau und ich haben nach Verhandlungen mit der Bank und der Insolvenzverwaltung seinen 2/4 Anteil und die Grundschuld von der Bank übernommen.Am 22.03.2011 wurde dann für den Anteil meines Sohnes ein Kaufvertrag zwischen der Insolvenzverwaltung und uns geschlossen. Frage: Läuft nun für die 50%ige Anteilsübernahme die Spekulationsfrist ab 22.03.2011 neu, so daß Ende der Spekulationsfrist der 23.03.2021 ist oder ist Ende der Spekulationsfrist nach wie vor der 10.09.2019,da es sich letztendlich um eine familieninterne Angelegenheit handelt? Bestehen möglicherweise zwei getrennte Endtermine für die Spekulationsfrist (10.09.2019 und 23.03.2011)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.06.2018
11:07 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 23.06.2018
10:31 Uhr

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Beantwortet am 23.06.2018 10:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1401

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Da der Erwerb von Ihrem Sohn entgeltlich erfolgte, beginnt die Spekulationsfrist für diesen Teil mit dem Erwerb, als genauer Fristbeginn gilt das Verpflichtungsgeschäft, meist Abschluss des Kaufvertrags ...



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