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Spekualtionssteuer bei Verkauf von mehreren Grundstücken aus Erbe?

Gefragt am 03.11.2020
10:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 984

 

Hallo

Der Erbe Hartmann hat von seinem Vater 1974 ein unbebautes großes Stück Land geerbt. Weiterhin hat er weitere Ländereien und zusätzliche Grundstücke ohne Bebauung geerbt. Er ist Alleinerbe. Im Laufe der Jahre wurde durch städtische Planung für das große Stück Land ein Baugebiet entwickelt. Hiervon hat der Erbe Hartmann ein straßenseitiges Grundstücksteil an Herrn Meier, sowie ein weiteres Grundstücksteil an Herr Schulze verkauft. Die Verkäufe an Meier und Schulze sind 2019 und 2020 erfolgt.

Der Erbe Hartmann hat zudem ein anderes Grundstück, ebenfalls aus der Erbmasse des Vaters, im Jahre 2018 an die Stadt verkauft.

Nun will Herr Hartmann die restlichen zwei großen verbliebenen Grundstücke aus dem ehemaligen Erbe an einen Investor verkaufen.

Frage: Muß Herr Hartmann auf den Verkauf des Erbes nun Spekulationssteuer bezahlen und ist es als gewerblicher Grundstückshandel zu begreifen? Sind eventuell Erbschaftssteuern zu berücksichtigen?

Vielen Dank für Ihre Auskunft

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.11.2020
10:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 03.11.2020
10:28 Uhr

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Beantwortet am 03.11.2020 10:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 984

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich hat Erbe Hartmann das Grundstück durch Erbe unentgeltlich erworben, so dass ihm der Anschaffungszeitpunkt des Vaters aus dem Jahr 1974 zuzurechnen ist. Daher ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren längst abgelaufen, so dass kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt (wenn das Grundstück seit 1974 Privatvermögen war) ...



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