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Sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
Gefragt am 13.07.201512:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2472
Die Anschaffungskosten einer Wohnung, die ich 2012 gekauft habe betragen (ohne Anteil für Grund und Boden)
200000 €. Die 15% Grenze für erhaltungsnahen Aufwand beträgt dann nach meiner Meinung 30000 +MWst,
also 35700 €. Ist das richtig?
Fragesteller
Gefragt am 13.07.2015
12:20 Uhr
12:20 Uhr
Beantwortet am 13.07.2015 12:33 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2472
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Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
In § 6 Abs. 1 Nr ...
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