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Schenkungssteuer und Spekulationssteuer bei gemischter Schenkung

Gefragt am 02.08.2016
11:52 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2101

 



Erblasserin A ist im Juni 2016 verstorben. Lebenspartner B hat u.a. eine bisher von A eigengenutzte Eigentumswohnung (ETW) geerbt. Die Anschaffung der ETW durch A erfolgte 1972. Im Anschluss an die Erbschaft schenkt B die ETW an C (Neffe von A) gegen Übernahme der auf die ETW anteilig entfallende Erbschaftsteuer.
Frage:
1.
Kommt bei einem Verkauf der ETW durch C eine Spekulationssteuer in Betracht ?
Wenn ja, aus dem gesamten Veräußerungsgewinn oder ggf. wegen der gemischten Schenkung nur anteilig ?
2.
Kann die von C zu übernehmende Erbschaftssteuer des B bei der von C zu zahlender Schenkungssteuer oder bei einem evtl. Veräußerungsgewinn berücksichtigt werden ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.08.2016
11:52 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 03.08.2016
11:31 Uhr

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Beantwortet am 03.08.2016 11:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2101

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bei einer gemischten Schenkung (ich gehe davon aus, dass Sie diesen Begriff bewusst verwenden, weil die zivilrechtliche Bewertung und Beratung das ergeben hat) ist eine Aufteilung zwischen dem unentgeltlichen und dem entgeltlichen Teil vorzunehmen ...



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