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Rückführung einer Immobilie aus Betriebsvermögen in Privatvermögen

Gefragt am 07.02.2011
19:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18789

 

Fallexploration:
Ein selbständiger Journalist und Fotograf, der seit 20 Jahren in diesem Beruf selbständig tätig ist, kauft vor ca. 11 Jahren, also am 22.Februar 1999 eine Wohnung mit Tiefgaragen-Stellplatz für ein KFZ.
Der Kaufpreis beträgt 601500,00 DM.
Davon entfallen auf die Wohnung 579000,00 DM und auf den Tiefgaragen-Stellplatz 22500,00 DM.
Da die Wohnung über zwei Etagen verfügt, wird der obere Teil als Arbeitsbereich genutzt. Ebenfalls auch der Tiefgaragen-Stellplatz.
Somit ergeben sich 46,45% der Immobilie, die einschließlich im Steuerjahr 2008 steuerlich geltend gemacht worden sind und zwar wie folgt:
Über 25 Jahre degressiv ca. 5000,00 Euro jährlich Abschreibungssumme
jeweils für Arbeitsbereich und Tiefgaragen-Stellplatz
5000,00 Euro Zinsen jährlich für Arbeitsbereich und Tiefgaragen-Stellplatz
Sowie die Betriebskosten für Arbeitsbereich und Tiefgaragen-Stellplatz.

Seit 2006 bekommt dieser Journalist aus gesundheitlichen Gründen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Seine Situation führt also dazu, dass seine zu versteuernden Einnahmen erheblich rückläufig sind. Die Abschreibungen durch den Arbeitsbereich bringen also seit 2006 keinerlei steuerlichen Vorteile mehr. Seine selbständige Tätigkeit als Journalist, Autor und Fotograf möchte er allerdings aufrecht erhalten, wenn auch in erheblich reduzierter Wirkung.

Fragen
Wie ist die derzeitige Rechtslage einzuschätzen?
Ist es sinnvoll den Immobilienanteil wieder aus dem Betriebsvermögen herauszulösen und in das Privatvermögen zu überführen, damit nicht später bei Auflösung der Selbständigkeit hohe Kosten gegenüber dem Finanzamt (beispielsweise bei Verkauf) rückzuzahlen sind.
Wenn ja, zu welchem Wert wäre der Betriebsanteil heraus zu buchen? (Buchungs-Restwert, AFA Anfangs-Einbuchungs-Wert, oder die Differenz beider Werte?)
Sind die Verlustvorträge 2005-2008 und 2009 noch nutzbar für diese Herauslösung?
Kann man von Jahr zu Jahr prozentual den Immobilienanteil zurückführen, um Steuern zu sparen?
Im Jahr 2009 ist die Summe von -134.323,40 € aus Privatvermögen als einmalige Tilgung gezahlt worden. Ist diese Zahlung anteilsmäßig in die Gewinn-/Verlustrechnung der betrieblichen Buchhaltung einzutragen als Privateinlage und wenn ja, an welcher Stelle des Steuerformulars? (zur Information: der Kredit ist noch nicht getilgt.)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.02.2011
19:22 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 08.02.2011
09:40 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.02.2011 09:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18789

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Überführung des beruflich genutzten Gebäudeanteils samt Bodenanteil in das Privatvermögen führt zu einem steuerpflichtigen Entnahmegewinn. Die Entnahme hat mit dem Teilwert oder Zeitwert zu erfolgen. Der Entnahmegewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen Teilwert (Zeitwert) und den Buchwerten ...



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