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Realteilung vermögensverwaltende GbR - Steuerfragen

Gefragt am 04.07.2024
14:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 223

 

Guten Tag, mein Partner und ich (nicht verheiratet) besitzen zu je 1/2 mehrere Immobilien in Berlin. Die meisten seit über 10 Jahren aber einige noch unter 10 Jahren. Geführt wird das Ganze in einer vermögensverwaltenden GbR (kein Gewerbe). Wir zahlen keine Gewerbesteuer, sind aber umsatzpflichtig. Unsere Wege trennen sich nun und uns wurde eine Realteilung vorgeschlagen. Anhand der Werte die wir für die Immobilien ermittelt haben, haben wir uns nun so geeinigt, dass jeder einzelne mehrere Wohnungen überschrieben bekommt und zwar so dass jeder einen Wert von 50% mitnimmt. Es bleibt kein weiteres zu teilendes Vermögen übrig, zu einem Spitzenausgleich sollte es auch nicht kommen.

Nun zu meinen Fragen:

Frage 1: Kommt es in dem Fall bei einer vermögensverwaltenden GbR zu Veräusserungsvorgängen und können unter Umständen Steuern anfallen oder ist es nur eine Umschreibung der Immobilie auf einen Gesellschafter und somit keine Veräusserung und auch keine Steuern die anfallen? Grunderwerbsteuer zB?

Frage 2: Wer entscheidet eigentlich über den Wert der Immobilien? Wir haben unsere eigene Bewertung gemacht aber was ist wenn das Finanzamt es anders sieht und dann unser 50/50 Verhältnis welches wir gemeinsam erarbeitet haben dadurch gestört wird?

Frage 3: Da wir die meisten Immobilien bereits seit über 10 Jahren besitzen gehen wir davon aus dass wir diese nach erfolgter Realteilung auch frei veräussern können ohne dass irgendwelche Sperrfristen zur Veräusserung entstehen? Oder entstehen wieder neue Fristen für die Spekulationssteuer zum Beispiel?

Ich freue mich auf Ihren Rat.

Freundliche Grüsse
Andreas Zaremba

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.07.2024
14:17 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 09.07.2024
17:05 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.07.2024 17:05 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 223

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Herr Zaremba,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verstehe, dass Sie und Ihr Partner, beide nicht verheiratet, mehrere Immobilien in Berlin besitzen, die in einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehalten werden. Da Sie sich trennen, planen Sie eine Realteilung, bei der jeder Partner Immobilien im Wert von 50% des Gesamteigentums erhält. Sie haben mehrere Fragen zu den steuerlichen Konsequenzen dieses Vorgangs.

1. Steuerliche Auswirkungen der Realteilung auf Veräußerungsvorgänge und mögliche Steuerpflichten

Eine Realteilung in einer vermögensverwaltenden GbR bedeutet, dass das Vermögen der GbR auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der geltenden Rechtslage ist eine Realteilung grundsätzlich steuerneutral, solange keine stillen Reserven aufgedeckt werden und kein Spitzenausgleich erfolgt. Die Übertragung von Immobilienanteilen im Rahmen der Realteilung wird daher nicht als Veräußerungsvorgang im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) betrachtet, solange die Übertragung zu Buchwerten erfolgt (§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG).

Hinsichtlich der Umsatzsteuer ist zu beachten, dass die Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR in der Regel nicht als umsatzsteuerbarer Vorgang gilt, da es sich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs ...



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