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Prognoseberechnung für möbliertes Apartment

Gefragt am 25.07.2021
21:50 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 910

 

Ich muss für das Finanzamt eine Prognoseberechnung für ein möbliertes Apartment, dass ich im letzten Jahr gekauft habe, erstellen. Das Apartment habe ich inzwischen vermietet und es ist nicht als "Liebhaberei" angeschafft worden. Möglicherweise wird meine Tochter nächstes Jahr, für max. 5 Jahre, einziehen. Sie muss mir aber auch Miete zahlen, mit Mietvertrag. Dies soll ich jetzt in einer Aufstellung "Einnahmen/Ausgaben" durch eine Gewinnerzielung belegen.
Den Mieteinnahmen stehen lt. meinen Recherchen folgende Ausgaben gegenüber: Grundsteuer, Betriebskosten lt. Hausverwaltung, Schuldzinsen von Darlehen, Mietausfallwagnis (ich hätte hier in München 4% des Jahresrohertrag angesetzt) und Instandhaltung Apartment (innen). Gibt es noch weitere Ausgaben die ich angeben muss? Z.B. AfA Abschreibung 2% ??? oder Ähnliches?

Im voraus schon sehr herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.07.2021
21:50 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 26.07.2021
07:45 Uhr

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Beantwortet am 26.07.2021 07:45 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 910

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen.

Eine Prognoserechnung muss dann erstellt werden, wenn die vereinbarte Miete unterhalb von 66%, aber über 50% bezogen auf die ortsübliche Miete liegt. Bei möblierter Vermietung muss ein Möblierungszuschlag berücksichtigt werden.

Sie sollten also zunächst einmal prüfen, ob die von Ihnen vorgesehene Miete mind. 66% der ortsüblichen Miete entspricht. Sollte das der Fall sein, so wäre vom Grundsatz her bei dauerhaft geplanter Fremdvermietung (also keine Eigennutzung) von einer Gewinnerzielung auszugehen (lt ...



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