Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Handel?
Gefragt am 17.04.201908:23 Uhr | Einsatz: € 300,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1338
Meinem Ehemann und mir gehören seit mehr als 10 Jahren mehrere vermietete Mehrfamilienhäuser. Eines wurde im Dezember 2018 verkauft, ein weiteres wird es im Mai 2019 sein.
Frage: Dürfen wir im Rahmen unserer privaten Vermögensverwaltung (also kein gewerblicher Handel) innerhalb von 5 Jahren INSGESAMT drei Objekte mit jeweils 50 % Miteigentumsanteil veräußern? Oder dürfen wir als Eheleute JEWEILS drei Objekte veräußern?
Wenn die zweite Variante greift: Können wir steuerunschädlich nach dem Verkauf von drei Objekten eins bis drei weitere vor einem Verkauf intern dem jeweils anderen Ehepartner übertragen und dann veräußern? Oder müssten wir, um di Gesamtzahl von 3 auf bis zu 6 zu erhöhen, schon vor dem zweiten und dritten Verkauf intern übertragen, so dass dann immer nur ein Partner verkauft hat? Oder würden solche vorherigen internen Übertragungen als schädlich angerechnet?
Hinweis: an allen Objekten sind vor dem Verkauf keine außergewöhnlichen Modernisierungen durchgeführt worden?
Letzte Frage: Ist es spekulationssteuerschädlich, wenn bei einem Objekt 10 Jahre lang Verluste aus V+V geltend gemacht, danach aber das Objekt mit Gewinn veräußert wurde?
08:23 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich ist bei der Prüfung des gewerblichen Grundstückhandels zu ermitteln, ob es ein Objekt im Sinne der 3-Objektgrenze ist. Laut BMFSchreiben (Verwaltungsanweisung des Finanzamtes) ist eine Immobilie, die zuvor länger als 10 Jahre vermietet wurde, kein Objekt in diesem Sinne und wird nicht mit gerechnet.
Handelt es sich um ein Objekt im Sinne dieser Grenze, so werden auch Miteigentumsanteile mitgezählt ...
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