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Nießbrauchrecht Immobilie

Gefragt am 23.11.2011
16:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4688

 

Unser Sohn möchte eine Lagerhalle, welche an unser Grundstück angrenzt, kaufen (Kaufpreis: 35.000 EUR- Kreditfinanzierung). Für diesen Betrag werden wir als Sicherheit eine Grundschuld auf unser Grundstück für die Bank eintragen lassen.

Diese Lagerhalle wollen wir dann von unserem Sohn für die nächsten 5 Jahre mieten, die Mieten sollen bei uns als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Nach 5 Jahren wollen wir dann die Restschuld i.H.v. 25.000 EUR für unseren Sohn an die Bank abzahlen. Die Lagerhalle soll weiterhin Eigentum unseres Sohnes bleiben, aber im Gegenzug soll unser Sohn uns ein Nießbrauchrecht für die Lagerhalle eintragen lassen. Die Lagerhalle wollen wir dann weiterhin selbst nutzen oder vermieten.

Welche steuerlichen Auswirkungen hätte dieser Vorgang bei uns und unserem Sohn (Nießbrauchsgewährung gegen Restschuldzahlung)?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.11.2011
16:32 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.11.2011
17:50 Uhr

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Beantwortet am 23.11.2011 17:50 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4688

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Beurteilung des Mietverhältnisses für die ersten fünf Jahre ist übersichtlich. Ihr Sohn erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sie ziehen die Miete als Betriebsausgaben ab. Bitte beachten Sie, dass die Mieteaufwendungen für die Gewerbesteuer zu 50% wieder hinzugerechnet werden ...



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