Mietfrei wohnen in gemeinsamer Immobilie ohne Schenkungssteuer
Gefragt am 12.03.202417:03 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 271
Guten Tag,
Situation:
Meine Mutter ist Anfang 2024 verstorben. Meine Schwester ist Alleinerbin. Zum Erbe gehört auch ein Haus, das meiner Mutter seit dem Tod meines Vaters 2016 allein gehörte.
Nachdem meine Mutter Anfang 2023 in ein Heim gezogen war, bin ich mit mündlicher Erlaubnis meiner Mutter in das Haus gezogen und habe mich dort auch wohnhaft gemeldet, ohne Übernahme von laufenden Kosten und ohne Mietvertrag, im Rahmen einer Leihe, so nennt man das vermutlich.
Nun gehört das Haus meiner Schwester und sie möchte mir die Hälfte des Hauses verkaufen, so dass wir dann beide Eigentümerinnen sind. Ich möchte das Haus weiterhin bewohnen, womit meine Schwester einverstanden ist. Alleiniges Wohnrecht beanspruche ich nicht, meine Schwester könnte jederzeit mit einziehen, wenn sie wollte.
Wie kann eine Regelung erfolgen, damit ich mietfrei das gemeinsame Haus bewohnen kann, aber auch keine Steuer (z.B. Schenkungssteuer durch Wohnrecht) anfällt? Ginge dies durch einen Leihvertrag und wie hätte der auszusehen?
Freundliche Grüße.
17:03 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur steuerlichen Behandlung des mietfreien Wohnens in einer gemeinsamen Immobilie. Gerne möchte ich Ihnen dazu auf Basis der aktuellen Rechtslage in 2024 die folgenden Ausführungen geben:
Zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zum Verlust Ihrer Mutter aussprechen. Nach dem geschilderten Sachverhalt ist Ihre Schwester durch die testamentarische Regelung Alleinerbin des Nachlasses inklusive des Hauses geworden. Gemäß § 1922 BGB geht der gesamte Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über.
Wenn Ihre Schwester Ihnen nun die Hälfte des geerbten Hauses verkauft, liegt zunächst ein normaler Kaufvertrag vor. Die Eigentumsübertragung erfolgt gemäß § 873 BGB durch Einigung und Eintragung im Grundbuch. Der Kaufpreis unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft nicht der Einkommensteuer, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen (§ 23 EStG) ...
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