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Mehrfamilienhaus als Bruchstücksgemeinschaft mit Eigennutzung und Vermietung

Gefragt am 24.10.2016
18:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2169

 

Wir haben mit vier Geschwistern ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen geerbt und stehen jetzt auch so mit je 25% im Grundbuch. (keine Teilungserklärung also auch keine Eigentumswohnungen, sondern Mehrfamilienhaus) Per Definition und Gesetz sind wir also eine sog. Bruchteilsgemeinschaft , was mir persönlich bekannt ist, da ich auch an einer anderen Immobilie mit einem Bruchteil beteiligt bin. Zur jährlichen Steuererklärung ist dann üblicher Weise die Anlage "V" auszufüllen in der im Prinzip Werbungskosten und Mieteinnahmen gegeneinander aufgerechnet werden um den Gesamtgewinn festzustellen und dann ist dieser in der "gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften" bzw. der Anlage "FB" auf die Eigentumsanteile der jeweiligen Eigentümer aufzuteilen. So weit so gut. In unserem Falle ist es jetzt so , dass zwei von uns in ihren 25% Anteil des Hauses einziehen werden, (das Haus besteht praktischer Weise aus 4 gleich großen Wohnungen), während die anderen zwei ihre Wohnungen vermieten werden, so dass zwei Eigentümer Einkünfte aus Vermietung haben werden, während die anderen beiden ausschließlich selber nutzen.
Welcher ist der formal richtige Weg um dies in der Steuererklärung richtig abzubilden ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.10.2016
18:37 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 08.11.2016
12:33 Uhr

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Beantwortet am 08.11.2016 12:33 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2169

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Aufgrund des Charakters als Bruchteilsgemeinschaft müssen Sie auch in dem geerbten Haus eine gesonderte und einheitliche Feststellung vornehmen lassen. Die Tatsache, dass 2 Erben Wohnungen beziehen, ist hier irrelevant ...



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