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Lohnt sich Vermietung?

Gefragt am 05.11.2010
09:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3874

 

Vermietung

Eckdaten:

Krediet: 1 Darlehen 170.000,- zweites Dahrlehen 26.000 davon wurden 11.000 auf ein Bausparkonnto als Ansparguthaben überwiesen.

Grundstückskosten reiner Kauf 45.000,-


Was werden für Herstellungskosten angesetzt? ein Wehrt x wie bei der Grundstückssteuern oder ein Nachweis der Kosten mit Rechnung.
Haus wurde zum größten Teil selber gebaut. Kosten mit Rechnung ca. 120.000,-

Herstellungskosten durch Firma ca. 230.000- 260.000,-


Wohnfläche insgesamt 191 m²

EG 73,88 und 14,92 Büro 14,92 ges. 88,8

DG 1 73,49
DG 2 28,97

Allgemein in WFL Einheit

Vermietung an Elten (65 % der ortsüblichen Miete Wahlweise nur DG 1 oder beide DG wenn günstiger)



Eigentümer nur Frau

Kredite nur Frau


Bruttoeinkommen Frau ca. 2.236,-
Nettoeinkommen Frau ca. 1.513,-

Es wurde schon mal ein Haus zur Eigennutzung vor 20 Jahren geltend gemacht.

Fragen:

Lohnt sich die vermietung Steuerlich und wenn vieviel bei degressiver Abschreibung?

Was kann ich als Eigenutzer noch geltend machen?

Kann der Eheman obwohl nicht Eigentümer und nicht Kredietnehmer auch Steuerlich was geltend machen`?

Was für Formulare, was muss ich wo in welcher Höhe angeben?


Einsatz je nach Qaulifizierter Antwort auch gern mehr...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.11.2010
09:23 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 05.11.2010
13:42 Uhr

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Beantwortet am 05.11.2010 13:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3874

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Herstellungskosten sind die Kosten, die Ihnen für die Erstellung des Hauses entstehen. Diese Kosten unterliegen der Abschreibung, in Ihrem Falle die 120.000 zzgl. die 230.000-260.000 Euro. Kommt man auf Herstellungskosten von z.B.insgesamt 350.000 Euro, dann ist dies die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Sie müssen die Höhe der Herstellungskosten durch Rechnungen und Vertragsunterlagen dem Finanzamt gegenüber nachweisen ...



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