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Kaufnebenkosten absetzen bei Nießbrauch möglich?

Gefragt am 03.10.2022
18:18 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 620 | Bewertung 5/5

 

Wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft mit Nießbrauchrecht für die vorherigen Eigentümer. Wir (meine Ehefrau und ich) sind nun Eigentümer und die vorherigen Eigentümer haben im Grundbuch das Nießbrauchrecht vermerkt und bewohnen die Immobilie weiterhin. Meine Frage lautet, ob wir die Anschaffungsnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer, Notar, Anwalt) von der Steuer absetzen können oder gar nicht? Normalerweise wird ja unterschieden ob man die Immobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung (Erzielung von Einkünften) kauft. Bei uns ist ja ein wenig beides der Fall: Wir bewohnen und nutzen die Immobilie nicht selber aber erzielen auch keine Einkünfte (außer eventuell eine theoretische Steigerung des Marktwertes durch Inflation o.ä.).
Können wir Nebenkosten absetzen oder ist dies ohne Mieteinkünfte gar nicht möglich?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.10.2022
18:18 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 03.10.2022
18:29 Uhr

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Beantwortet am 03.10.2022 18:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 620 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung.

Da Sie die Immobilie (derzeit) nicht zur Einkünfterzielung nutzen, können Sie die entstandenen Kosten auch (noch) nicht geltend machen. Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten können Sie erst ab dem Zeitpunkt im Rahmen der Abschreibungen geltend machen, in dem Sie eine Einkünfteerzielung haben ...



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