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Kapital vom Ausland nach Deutschland

Gefragt am 28.04.2016
23:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1891

 

Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau ist Türkin und besitzt eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ihre Mutter, die in der Türkei wohnt, will mit ihrem Kapital in der Türkei meiner Frau bzw. uns als Paar eine Wohnung in Deutschland kaufen. Damit reden wir über einen hohen Betrag (über 300.000 EUR), der nach Deutschland überwiesen werden muss.

Die Frage ist, was wir im Bezug auf Steuern beachten müssen.
1) Meine Frau könnte diesen Betrag von ihrem eigenen Konto in der Türkei entweder zu unserem Gemeinschaftskonto oder zu ihrem eigenen Konto in Deutschland überweisen (wahrscheinlich egal). Meinem Wissen nach ist so ein Betrag meldepflichtig. Mit welchen Fragen vom Finanzamt müssen wir rechnen?
2) Fallen Steuern auf diesen Betrag? (z.B. Schenkungssteuer, Einkünfte aus Eigenkaptial, etc.)
3) Was müssen wir dann bei der nächsten Steuererklärung im Bezug auf dieses Kapital berücksichtigen? (wir werden eine Zusammenveranlagung machen)

Andere Option wäre, die Wohnung mit einer Baufinanzierung in Deutschland zu kaufen und die monatlichen Beträge (unter 10.000 EUR) sowohl durch mein Einkommen in Deutschland als auch mit der Unterstützung / den Überweisungen aus der Türkei zu bezahlen. Sicherlich finanziell keine sinnvolle Variante, da wir damit Zinsen für die Baufinanzierung zahlen müssen. Falls es aber mit der ersten Variante (komplette Überweisung) steuerlich ungünstig ist, können wir auch diesen Weg gehen.

Was würden Sie uns empfehlen?

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.04.2016
23:27 Uhr
 Grit Weidauer Grit Weidauer Beantwortet am 02.05.2016
10:30 Uhr

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Beantwortet am 02.05.2016 10:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1891

Antwort von Grit Weidauer (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

hier liegt eine Schenkung von der Mutter Ihrer Frau vor. Diese ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn Ihre Frau Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es besteht ein Freibetrag von € 400.000 bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder. Allerdings ist zu prüfen, ob in den vergangenen 10 Jahren schon Schenkungen von der Mutter Ihrer Frau an Ihre Frau geflossen sind; diese werden zusammengerechnet ...



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