Immobilienbesteuerung bei Hausverkauf
Gefragt am 14.06.201408:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2435
Ich habe 2006/2007 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Ferienwohnung) gebaut. Das Haus war am 1.5. 2007 bezugsfertig. Die Wohnung im EG ist bis 2013 von mir bewohnt worden. Seit 2013 wohnt mein Sohn in dieser Wohnung. Die Wohnung im DG ist immer an wechselnde Feriengäste vermietet worden. Ich beabsichtige, dieses Haus zu verkaufen. Schlüsselfertiger Preis des Hauses am 1. 5. 2007: 300.000 €uro, Erzielbarer Preis 2014/15: 400.000 €uro. Muss der mögliche erzielbare Gewinn (im Rechenbeispiel 100.000 Euro) komplett versteuert werden oder nur zu 20 Prozent bei einem Verkauf am 1.5. 2015?
08:29 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...
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