Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Immobilie als Kapitalanlage sinnvoll ?

Gefragt am 08.06.2009
13:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4522 | Bewertung 5/5

 

Da ich derzeit bei einem Bruttoeinkommen (Angestellte) von ca. 67 TEUR sehr viel an Steuern zahle, ich bin Single (außer Fahrtkosten von 50 km /Strecke kann ich nichts absetzen, suche ich nach einer Möglichkeit Steuern zu sparen. Ich habe eine "gebrauchte" Immobilie im Auge, die derzeit vermietet ist, also wäre eine Renovierung derzeit nicht sinnvoll.
Ich würde den Kaufpreis von TEUR 90 komplett finanzieren. Habe jedoch eine ähnlich hohen verfügbaren Betrag.
Die Mieteinnahmen liegen bei ca. 400 EUR netto.
Ich frage mich jedoch, ob das steuerlich für mich überhaupt Sinn macht, denn letztlich habe ich ja auch wieder Einnahmen.
Wäre es sinnvoller eine neue Immobilie zu erwerben und diese zu vermieten?
Macht es einen Unterschied, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt ? Könnte ich das Haus dann auch selbst nutzen, nach einer gewissen Zeit ?
Oder ist es sinnvoller evtl eine unter denkmalschutzstehende Immobilie zu erwerben?
Vielleicht kann mir jemand kurz die Unterschiede (möglichst mit Zahlen) skizzieren.
Zur Info: Der derzeit zur Auswahl stehende Immobilie ist Anfang der 80er Jahre errichet worden.
Gibt es sinnvollere Möglichkeiten um Steuern zu sparen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.06.2009
13:43 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 08.06.2009
14:59 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.06.2009 14:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4522 | Bewertung 5/5

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben, um diese fremd zu vermieten.

Das Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V&V) sieht in jedem Fall wie folgt aus:

Einnahmen (Kaltmiete)
+ Umlagen
----------------------------
Summe der Einnahmen

- Abschreibung
- Schuldzinsen
- Instandhaltungskosten
- Betriebskosten
- Sonstige Werbungskosten
---------------------------------
= Einkünfte aus V&V

Nur wenn diese Einkünfte negativ sind, wirken sie sich steuermindernd aus.

Folgendes Szenario soll Ihnen verdeutlichen, wie die Berechnung funktioniert:

Sie haben monatliche Mieteinnahmen von 400 ? kalt. Umlagen lassen wir außen vor, da wir auch keine Betriebskosten ansetzen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 24 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung