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Immobilie an Frau übertragen oder schenken

Gefragt am 05.12.2014
14:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2578

 

Guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Meine noch Ehefrau ist 50 % Eigentümerin an einem Firmengebäude das ich mit meiner Firma (50% Gesellschafter und Geschäftsführer) miete. Durch die Trennung möchte ich gerne das Firmengebäude von meiner Frau erwerben.

Wir haben noch ein vermietetest Einfamilienhaus wo ich und meine Frau 50 % Eigentümer sind. Das EFH ist schuldenfrei.

Ich habe mit meiner Frau vereinbart, das wenn ich die GBR Anteile bekomme Sie im Gegenzug alleine das EFH erhält.

Würde so was auf Schenkung unter Ehepartnern gehen ?

EFH Wert ca. 100 TEuro, Firmengebäude ist momentan noch mit gesamt 130 t Euro beschultet. Kaufpreis damals 2007 war bei 250 T Euro. Wobei bei dem Firmengebäude 2 Eigentümer sind und eine GBR bilden.

Gruß
Michel

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.12.2014
14:56 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 05.12.2014
15:18 Uhr

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Beantwortet am 05.12.2014 15:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2578

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Vorneweg der Sachverhalt wie ich Ihn verstanden habe:
- Sie und ihre Ehefrau sind jeweils zu 50% Eigentümer / Anteilseigner der zwei genannten Immobilien und der Gesellschaft (GbR).
- Es steht die Scheidung der Ehe an.
- Gebäude A (Anschaffungskosten 250 TE, Wert geschätzt 250 TE, bestehende Darlehensverbindlichkeit mit 130 TE) wird durch die GbR genutzt.
- Gebäude B (Wert geschätzt 100 TE)
- Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Gütertrennung, d. h. es gibt keinen Ehevertrag.

Nun ist geplant, dass Sie zum Trennungszeitpunkt den Anteil Ihrer Ehefrau an der GbR und an Gebäude A erhalten, sowie die hierauf lastenden Schulden übernehmen.

Weiterhin soll Ihre Frau Ihren Anteil am EFH übernehmen ...



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