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Handelt es sich bei diesen beiden Gebäuden um ein Ein- oder Zweifamilienhaus

Gefragt am 20.07.2022
18:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 589 | Bewertung 5/5

 

Handelt es sich im Bezug auf die Grundsteuererklärung in diesen beiden Fällen um ein Ein- oder Zweifamilienhaus?
Die Recherche hierzu hat mir leider keine absolute Klarheit gebracht und in der Grundsteuererklärung wäre ein Zweifamilienhaus günstiger. Daher die Frage ob ich dies in der Grundsteuererklärung angeben kann.

Fall 1:
Grundstück auf dem 1 Gebäude, bewohnt von einem Eigentümer steht. Das 1.OG ist derzeit nicht bewohnt.
Erdgeschoss ist eine eigene Wohnung (inkl. Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer).
1.OG ist ebenfalls eine eigene Wohnung (inkl. Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer).
Die gemeinsame Eingangstür führt in den Flur von Wohnung 1 (EG).
Das 1.OG. ist von dort über eine Treppe erreichbar. Das "Treppenhaus" ist in sich nicht abgeschlossen, von hier aus werden sämtliche Räume der 1. Wohnung erreicht.
Wohnung 2 muss also durch den nicht abgetrennten Flur von Wohnung 1 betreten werden.


Fall 2:
Grundstück auf dem 1 Gebäude mit Miteigentumsanteil (477/1000 zu 523/1000) steht.
Das Gebäude ist nach einem Aufteilungsplan aufgeteilt (siehe Anhang).
Das Gebäude bestand im Ursprung aus einem Gebäude mit Keller und Stall.
In den 80ern wurde ein Um- bzw. Anbau vorgenommen.

Auszug aus der notariellen Eigentumsteilung:
" Auf dem Grundstück steht ein Zweifamilienhaus."
" Der Eigentümer teilt das Eigentum an dem Grundstück gem. §8 WEG in der Weise auf, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer in sich abgeschlossenen Wohnung (Wohnungseigentum) wie folgt verbunden ist:"
"Die Wohnungen ... sind in sich im Sinne des §3 Abs.2 WEG abgeschlossen..."

Das Gebäude hat nur eine Hausnummer (kein A,B,).
Beide Wohnungen haben einen separaten Eingang und sind im Keller miteinander verbunden.

Widersprüchliche Angaben in den Dokumenten zum Gebäude:
Einheitswertbescheid aus 1997 = Einfamilienhaus in Wohnungs- /Teileigentum
Nachlass 1995 = Einfamilienhaus
notarielle Eigentumsteilung = Zweifamilienhaus


Meiner Meinung nach handelt es sich um ein Zweifamilienhaus.
Aber folgende Internetrecherche verunsichert mich:
Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.






Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.07.2022
18:21 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.07.2022
11:44 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2022 11:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 589 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen aufgrund Ihrer Schilderungen folgende Ersteinschätzungen geben. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des geringen Honorareinsatzes auch nur eine knappe Antwort möglich ist.

Fall 1: aufgrund Ihrer Schilderungen ist davon auszugehen, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt, da keine 2 seperaten Wohnungen vorhanden sind ...



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