Grundsteuermessbescheid
Gefragt am 15.09.201118:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4055
sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt Zwickau teilt mir mit, dass für mein gepachtetes Gartengrundstück, als sonstig bebautes Grundstück auf fremden Grund und Boden bezeichnet, ein Grundsteuermessbetrag von 6,79 Euro festgesetzt wurde. Dieser ergibt sich aus einem Einheitswert von 971 Euro mal Steuermesszahl 7 v. T. Der Einheitswert wurde aus einem Kubikmeterwert mal 17,00/ DM³, umgerechnet von DM in Euro und abgerundet,errechnet. Um auf den Kubikmeterwert zu gelangen, verlangte das Finanzamt die Größe des Daches der Gartenlaube und der mittleren Höhe der Gartenlaube.
Nun meine Frage: Die Größe des Daches entspricht nicht der Größe des Gundrisses der Laube. Es ragt auf einer Seite um mind. 60 cm über die Laube hinaus. Ist daher die Art der Berechnung rechtens.
Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
18:48 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Herr Kletzsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Für Kleingartenlaube ist nach der geltenden Erlasslage ein sogenannter Ersatzwirtschaftswert zu ermitteln. Wie dieser Wert genau zu ermitteln ist, wird wieder in Erlassen festgelegt noch ist nach meinen Recherchen hierzu bisher ein richterliches Urteil ergangen ...
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