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Grundsteuererklärung- Kernsanierung

Gefragt am 25.01.2023
10:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 568

 


Es geht um ein EFH Bj. 1914. 1969- 1972 wurde angebaut (14 qm), Heizung,Sanitär, Elektro und Innentüren erneuert, 1990 und 1993 wurden Fenster ausgetauscht,1992 wurde das Dach erneuert, 1994 die Heizung und eine Außentür, 1996 eine (Teil)Dämmung der Fassade (etwa 50% der Fläche), 2000 eine neue Außentür eingebaut. Kann man bei diesem Bauverlauf von einer Kernsanierung wie in der Grundsteuererklärung abgefragt wird ausgehen und wenn ja, welches Datum ist einzutragen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.01.2023
10:27 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 25.01.2023
10:36 Uhr

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Beantwortet am 25.01.2023 10:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 568

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Hallo!

Eine Kernsanierung sehe ich hier nicht. Vielmehr ist es ja eine Renovierung auf Raten. Daher sollten Sie aus meiner Sicht in der Grundsteuererklärung "Baujahr vor 1949" angeben ...



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