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Grunderwerbsteuer Rückübertragung

Gefragt am 15.09.2021
18:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 722

 

Grunderwerbsteuer bei Rückübertragung.

Von einer Eigentumswohnung wurde ein miteigentumsanteil in höhe von 50 % an den Lebenspartner verkauft.
Notariell wurde ein Rückübertragungsrecht eingeräumt.
Die Rückübertragung soll nun vor Ablauf der 2 Jahresfrist geschehen. Der Käufer sollte seine gezahlte Grunderwerbssteuer rrstattet bekommen ? Für den Verkäufer soll jedoch keine Grunderwerbsteuer im Zuge der Rückübertragung anfallen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.09.2021
18:14 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 15.09.2021
18:37 Uhr

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Beantwortet am 15.09.2021 18:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 722

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerb des Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung keine Grunderwerbsteuer festgesetzt bzw ...



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