Grunderwerbsteuer Rückübertragung
Gefragt am 15.09.202118:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 922
Grunderwerbsteuer bei Rückübertragung.
Von einer Eigentumswohnung wurde ein miteigentumsanteil in höhe von 50 % an den Lebenspartner verkauft.
Notariell wurde ein Rückübertragungsrecht eingeräumt.
Die Rückübertragung soll nun vor Ablauf der 2 Jahresfrist geschehen. Der Käufer sollte seine gezahlte Grunderwerbssteuer rrstattet bekommen ? Für den Verkäufer soll jedoch keine Grunderwerbsteuer im Zuge der Rückübertragung anfallen ?
18:14 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerb des Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung keine Grunderwerbsteuer festgesetzt bzw ...
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