Grunderwerbssteuer -Miteigentümer
Gefragt am 06.12.201217:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2667
Ich habe bei einer Internetauktion ein Grundstück ersteigert. Es ist beabsichtigt, dies später meinem Bruder zu übertragen Mein Agieren war aus Bonitätsgründen notwendig.
Das Auktionshaus bietet einen Miterwerber als GbR oder als Erwerb zu gleichen ideellen Teilen an.
Ich möchte bei einer späteren Übertragung des vollen Eigentums an meinen Bruder vermeiden, dass wieder die volle Grunderwerbssteuer anfällt.
Welche Variante ist aus der steuerlichen Sicht zu empfehlen?
Danke und
Grüße
17:14 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wird das Grundstück von Ihnen und Ihrem Bruder als Gesamthand (z. B. GbR) erworben, fällt hier zunächst Grunderwerbsteuer (GrESt) an, die i.d.R. von der Gesamthand zu tragen wäre ...
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