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Gewerbesteuerfreies und Spekulationssteuerfreies Haus umwandeln in 8 ETW s mit anschließendem Verkauf durch Bruder und Schwester

Gefragt am 09.08.2013
22:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3907 | Bewertung 1/5

 

Ein Sechsfamilienhaus, seit 1950 in Familienbesitz, ( Mutter, 6 Mietwohnungen) mit einen Raum im Keller den man nach einer Teilung als Büro nutzen kann( Raum wurde noch nie vermietet) sowie einem unausgebautem Dachspeicher, ist im Besitz von Bruder und Schwester ( Je 50 % des Hauses) nach dem Tod der Mutter im Jahr 2009 gegangen.

Der Buder hat ein Wohnrecht und nutzt dieses auch. Die Schwester erhält einen Teil der Miete und nutzt keine Wohnung oder Wohnrecht aktuell.

Wenn man jetzt das Haus aufteilen würde in 8 ETW´s ( 6 bestehende Mietwohnungen plus Dachspeicher plus Büro )
und Bruder und Schwester erhalten je 4 Einheiten zu 100%.

Zu jeder ETW / Büro / Dachspeicher wird ein Stellplatz auf dem Hof zugeteilt in der dann zu erstellenden Teilungserklärung.

Wie würde es sich Steuerlich gestalten bei einem Verkauf aller 8 Einheiten in einem Jahr nach aufteilung in ETW´S?

Würde das Haus, das Spekulationssteuer und Gewerbesteuerfrei \\\\\\\"VOR\\\\\\\" Aufteilung wäre, nach Aufteilung laut WEG in ETW´s Spekulationssteueuer und Gewerbesteuer pflichtig für das Geschwisterpaar?

Falls ja, wie könnte man dies umgehen bzw. verhindern?!
Mit freundlichem Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.08.2013
22:00 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 15.08.2013
11:57 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.08.2013 11:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3907 | Bewertung 1/5

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter
Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre
Frage beantworten.

Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eingentumswohnungen hat zunächst einmal keine steuerlichen Auswirkungen.

Bei dem Verkauf der ETW´s wäre zunächst ein gewerblicher Grundstückshandel zu prüfen und eine daraus resultierende
Gewerbesteuerpflicht ...



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Zum großen Teil an der Frage vorbei.Eigentlichen Fragen überhaupt nicht benatwortet.Fazit.....Geld sinnlos \"verbrannt\"
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