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Fristen bei steuerfreiem Verkauf bei Eigennutzung

Gefragt am 19.09.2015
11:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2338

 

Hallo,

ich habe in 2011 eine Immobilie gekauft, diese war bis 06/2013 vermietet und im Anschluss leerstehend. Seit 1.2.2014 nutze ich das Objekt selbst (gem. Meldebescheinigung als Hauptwohnsitz). Am 2.1.2016 würde ich das Objekt gern steuerfrei verkaufen. Gem. §23 EStG würde diese Konstellation einen steuerfreien Verkauf vorsehen, ist das korrekt?

Was ist steuerrechtlich für die Betrachtung der Verkaufsdatum relevant? Datum des Kaufvertrags oder der 1-2 Monate später stattfindende Besitz/Nutzen/Lastenübergang?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.09.2015
11:30 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 19.09.2015
16:54 Uhr

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Beantwortet am 19.09.2015 16:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2338

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...



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