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Familienkapital aus dem Ausland

Gefragt am 01.12.2010
11:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3517

 

1995 habe ich von meinen Eltern, die im Ausland leben, ein Kapital für Investitionen in Höhe von 300.000 Euro erhalten und damit 10 Wohnungen in einem Haus gekauft. In gleicher Höhe sind seit 1997 als Grundschuldsicherung plus Rente zugunsten meiner Eltern eingetragen. Inzwischen habe ich mehrere dieser Wohnungen an die Bank als Sicherheit gegeben und 2/3 vom Einkaufspreis als Darlehen bekommen. Mit dem Darlehen habe ich neue Objekte im gleichen Haus erworben. Nun sind die neuen Objekte von den Banken versteigert worden. Mir sind nur noch 7 Objekte geblieben. Wenn ich lt. Mietspiegel die 15fache Jahresmiete rechne, komme ich auf 301.000 Euro und habe ich für diese Summe an meine Eltern verkauft und eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen, die noch nicht vollzogen ist.
Mehrere Objekte sind länger als 10 Jahre in meinem Besitz, die ich damals sehr teuer gekauft habe und deshalb hat das Finanzamt meinen Verlust nicht akzeptiert. Für die Objekte, die weniger als 10 Jahre in meinem Besitz sind und die ich günstiger gekauft habe, soll nun eine Spekulationssteuer beansprucht werden.
Frage: Kann ich den Verkauf der Immobilien einmalig und als Paket an meine Eltern in Höhe von ihrer damaligen Investition vollziehen, ohne mich dem Vorwurf der Spekulation auszusetzen? Wenn ja, wie begründe ich diesen Umstand?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.12.2010
11:45 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 01.12.2010
12:34 Uhr

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Beantwortet am 01.12.2010 12:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3517

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Beträgt bei Immobilien der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG), das umgangsspachlich als Spekulationsgeschäft bezeichnet wird ...



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