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Erwerb geteilter Immobilie innerhalb 10 Jahre - Spekulations- und Schenkungssteuer

Gefragt am 12.01.2022
17:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 583

 

Hi zusammen,

aktuell besitze ich eine Eigentumswohnung zusammen mit meinem Onkel. Die Eigentumsverhältnisse sind jeweils zu Hälfte aufgeteilt (50/50). Die Eigentumswohnung haben wir im September 2017 für einen Kaufpreis von 400.000€ (200.000/200.000) erworben. Nun würde ich gerne den Anteil meines Onkels übernehmen. Als Kaufpreis haben wir 220.000€ vereinbart. Nun liegen wir ja innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb der Immobilie, das bedeutet das Finanzamt kann eine Spekulationssteuer erheben. Wenn ich mich richtig informiert habe, wird diese Spekulationssteuer auf die Gewinnspanne von 20.000€ erhoben. Davon können wiederum gewinnmindernde Kosten abgezogen werden (Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Kosten für Grundbucheintragung, Maklergebühren, Reparatur- /Modernisierungskosten etc.). Seit Erwerb dieser Immobilien wohnt mein Opa und seine Frau in dieser Wohnung (falls relevant).

Meine Fragen an Sie, habe ich den Sachverhalt oben richtig eingeschätzt? Wird bei der Veräußerung eine Spekulationssteuer für meinen Onkel fällig?

Was wäre wenn wir einen Verkaufspreis von 200.000€ festlegen? Würde diese Steuer dann ebenfalls anfallen?

Der Marktwert dieser Eigentumswohnung ist höher einzuschätzen. Kann es ein, dass das Finanzamt noch einen Schenkungssteuer für die Differenz erhebt?

Und gibt es evtl. Gründe die den Kaufpreis von 220.000€ rechtfertigen und das Finanzamt damit keine Spekulationsteuer erheben kann?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Max

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.01.2022
17:30 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 12.01.2022
17:47 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.01.2022 17:47 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 583

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Der Gewinn ermittelt sich: Veräußerungspreis (220.000 €) abzüglich Anschaffungs- oder Herstellungskosten (200.000 €, zuzüglich der anteiligen Anschaffungsnebenkosten) abzgl. Werbungskosten (z.B. Notar, soweit der Onkel diese trägt). Ggf. sind geltend gemachte Abschreibungen aus einer Vermietung noch hinzuzurechnen ...



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