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Erbengemeinschaft trotz Teilverkäufen

Gefragt am 20.03.2022
21:27 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 683

 

Situation: 11 Wohnungen, alle mit aktiven Hypotheken bis unters Dach, Erbengemeinschaft 4 Kinder, Erbschaftssteuer wird wohl eher nicht anfallen. Leider können nur einige der WE direkt veräußert werden (10-Jahres Frist erfüllt), auch wenn keiner Lust auf Vermietung hat. Können die Erben die sukzessiven Verkäufe unbeschränkt und unschädlich zu je ¼ unter sich aufteilen und die Vermietung nebst Annuitäten und ggf. Investitionen gemeinschaftlich regeln, so dass jeder jeweils nur seinen eigenen Anteil versteuert? Oder ist unbedingt eine Realteilung erforderlich und wenn ja, lösen Ausgleichszahlungen untereinander dann eine neue "Haltefrist" von 10 Jahren aus? Danke und liebe Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.03.2022
21:27 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 20.03.2022
21:43 Uhr

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Beantwortet am 20.03.2022 21:43 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 683

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Die Erbengemeinschaft kann solange aufrecht erhalten werden, bis alle Grundstücke (möglichst) steuerfrei veräußert wurden. Diesbezüglich hat die Erbengemeinschaft jährlich eine Feststellungserklärung abzugeben und hierin die laufenden Einkünfte aus Vermietung zu erklären ...



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