Einfuhr des Eigenkapitals nach Deutschland
Gefragt am 12.02.201419:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2508
Hallo,
ich bin eine Privatperson.
1. Meine Frau wohnte in Russland, bevor sie nach Deutschland dürfte. Sie hat mich damals mehrmals besucht und dabei ca. 7000 Euro Eigenkapital mitgebracht. Das wurde beim Zoll nicht deklariert, da die Summe unter 10 000 Dollar liegt. Wird das Geld versteuert, wenn ich das auf unseren Konto in Deutschland einzahle?
2. Meine Frau hat 2006 in Russland in die bauende Immobilie investiert. Im 2010 ist sie in die Immobilie eingezogen. 2012 ist sie nach Deutschland gekommen und die Immobilie blieb stehen. 2014 wollen wir die Immobilie verkaufen und das Geld nach Deutschland auf unseren Konto (Ehekonto) überweisen. Nach dem russischen Spekulationssteuergesetzt ist die Immobilie nach 3 Jahre steuerfrei. Entstehen in Deutschland auf das Geld von der Veräußerung der Immobilie zusätzlichen Steuer?
Zusammenfassend: verstehen wir es richtig, dass das Geld laut des Doppelbesteuerungsabkommens unversteuert bleibt, trotzt dem, dass Abstand zwischen Investition und der Veräußerung weniger als 10 Jahre beträgt?
Freundliche Grüße
Fragesteller
19:54 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller
nachfolgend gebe ich Ihnen, soweit es aus den vorgetragenen Sachverhalten möglich ist, meine Einschätzung zu den von Ihnen gestellten Fragen
zu 1. Die 7000 Euro unterliegen der deutschen Einkommensteuer nur, wenn diese aus deutschen Einkünften stammen. Sofern Ihre Frau das Geld in Russland verdient und dort versteuert hat, unterliegt es in Deutschland keiner weiteren Besteuerung und Sie können es gefahrlos auf Ihr Konto einzahlen ...
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