Eigentümer und gleichzeitig Mieter
Gefragt am 09.03.201213:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6445
Wir sind vier (Gesamthands-)Eigentümer eines Dreifamilienhauses (Eltern und Sohn/Schwiegertochter). Sohn und Schwiegertochter bewohnen eine Wohnung in diesem Haus und zahlen an uns Miete für unsere 50% Anteil an der Wohnung. Die anderen beiden Wohnungen sind fremdvermietet. Die Aufteilung der Einnahmen ist mir klar, nur die der Kosten nicht. Wie wird die Eigennutzung bei unseren Kindern berechnet? Kann man das anhand der Wohnfläche ermitteln? Sie zahlen ja für die Hälfte ihrer Wohnung Miete, also können sie doch dafür auch die Kosten ansetzen?
Herzlichen Dank im voraus.
13:25 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
In der Grundstücksgemeinschaft werden die Gesamtmieteinnahmen und die Kosten erfasst. Soweit an der Grundstücksgmeinschaft Beteiligte gleichzeit Mieter sind, liegt grundsätzlich ein Mietverhältnis vor ...
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