Drei-Objekte-Grenze
Gefragt am 21.12.202010:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 995
Ich besitze in einem Haus 6 Wohnungen.
Diese Wohnungen habe ich im Gesamtpaket ersteigert.
Im Haus gibt es noch eine Wohnung, die mir nicht gehört.
Ich möchte nun alle 6 Wohnungen gleichzeitig an einen Interessenten verkaufen.
Mir geht es dabei um die "drei- Objekte -Grenze".
Ich handle als Privatperson und habe in den letzten 5 Jahren keine Immobilien verkauft.
Wird dieser Verkauf von 6 Wohnungen als ein Objekt gezählt oder als 6 einzelne Objekte?
10:10 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewährten Honorars beantworten.
Grundsätzlich regelt ein BMF-Schreiben der Finanzverwaltung inwieweit ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Unter anderem heißt es dort:
Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt i. S. d. „Drei-Objekt-Grenze“ dar, auch wenn mehrere Objekte nach Vertragsabschluss baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden (vgl ...
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