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Betriebsvermögen vs Privatvermögen

Gefragt am 09.10.2010
17:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5726

 

Ich habe vor ca. 5 Jahren eine Ferienwohnung gekauft, die ich seitdem gewerblich vermiete. Aufgrund geringerer umsätze habe ich seit diesem Jahr auf die Umsatzsteuer-Veranlagung verzichtet. Bislang läuft die Vermietung weiter als Gewerbe. Ist es möglich die Vermietung so umzustellen, dass hierdurch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, so dass eine Veräußerung der Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei möglich ist? Wenn ja, wie bzw. was muss man tun? Ist es sinnvoll, die Ferienwohnung heute aus dem Betriebsvermögen zu nehmen, um einen zukünftigen Wertzuwachs nach 10 Jahren steuerfrei vereinnahmen zu können? Was raten Sie mir?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.10.2010
17:15 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 09.10.2010
18:44 Uhr

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Beantwortet am 09.10.2010 18:44 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5726

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich ist die die Vermietung von Grundstücken, auch bei kurzfristiger Vermietung wie bei einer Ferienwohnung, den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen und nicht den gewerblichen Einkünften.

Nach der Rechtsprechung ist die Vermietung einer oder mehrerer Ferienwohnungen gewerblich, wenn die Wohnung in einer Ferienwohnanlage hotelmäßig angeboten wird oder bei Vermietung mehrerer Wohnungen außerhalb einer Ferienwohnanlage Nebenleistungen vorliegen, die eine fremdenpensionsartige Organisation erforderten ...



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