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Besteuerung nach Grundstücksteilung bei Eigennutzung

Gefragt am 19.07.2009
20:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4456

 

Ich habe Anfang 2005 ein altes Haus mit Grundstück gekauft. Nachdem dieses sich nach ca. 8 Monaten Eigennutzung als marode herausstellte und eine Komplettsanierung zu teuer erschien, habe ich das Grundstück nach WEG geteilt, eine Grundstückshälfte verkauft und das alte Haus abgerissen. Von dem so erzielten Geld habe ich dann 2006 auf der mir verbliebenen Hälfte von dem für das Grundstück erzieltem Geld ein neues Haus errichtet, in dem ich zunächst wohnte, dieses dann aufgrund persönlicher Umstände dann aber vermietete (z.T. an meinen Sohn).
Ist der Gewinn aus dem Verkauf der Grundstückshälfte zu versteuern? Müsste im Falle eines Verkaufs der Gewinn versteuert werden, wenn ich das Haus nach 3 Jahren Eigennutzung verkaufe?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2009
20:53 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 20.07.2009
07:35 Uhr

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Beantwortet am 20.07.2009 07:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4456

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe bei der Beantwortung Ihrer Frage zunächst davon aus, dass das Haus zu Ihrem Privatvermögen gehört bzw. gehört hat.

Selbst genutztes Wohneigentum ist von der sogenannten Spekulationsbesteuerung (Veräusserung innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung)wie folgt ausgenommen:

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